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Die römische Republik

Die ‘res publica’ ist ursprünglich zu verstehen als das öffentliche, in der Gemeinschaft und für die Gemeinschaft verbrachte Leben und Wirken im Gegensatz zum Dasein in den privaten Bereichen des individuellen Lebens (res privata). Res Publica bezeichnet somit das gesamte öffentliche Geschehen und die Verwirklichung der staatlichen Gemeinschaft seit etwa 500 v. Chr., dem Ende der Königsherrschaft, bis zum Prinzipat des Augustus (ab 27 v. Chr.). Als abstrakter Begriff bedeutet ‘res publica’ zunächst nur den unbedingten Einsatz eines jeden Bürgers für seinen Staat. Dabei sagt der Begriff grundsätzlich nichts über die konkrete Verfassung des Staatswesens.

Dennoch steht die Res publica in deutlichem Gegensatz zur Monarchie des Königktums und dem Prinzipat der Kaiserzeit. Man verstand die Republik als diejeneige Staatsform, in der die Interessen aller zur Geltung kommen; insbesondere wird die Res publica als die Staatsform verstanden, in der die ‘libertas’ am deutlichsten ausgeprägt ist. Nach römischer Auffassung bedeuten Republik und Freiheit eine untrennbare Einheit und bedeuten fast dasselbe.









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